Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger von Flammersfeld,
vermehrt werden mir Klagen aus der Bürgerschaft wg. mangelnder Grundstückspflege zugetragen.
In diesem Zusammenhang verweise ich nochmals auf die lt. Satzung der Ortsgemeinde erforderliche Straßenreinigungspflicht der Grundstückseigentümer.
Nach der Straßenreinigungssatzung der Ortsgemeinde Flammersfeld sind alle Grundstückseigentümer verpflichtet, im Bereich ihrer Grundstücke die Straßenrinnen
sauber zu halten und überhängende Äste und Sträucher zurückzuschneiden.
Diese Verpflichtung gilt auch für unbebaute Grundstücke und leerstehende Gebäude innerhalb der Ortslage.
Die meisten Bürger unserer Gemeinde kommen dieser Verpflichtung in vorbildlicher Weise nach.
In einigen Bereichen unseres Ortes wird dieser Verpflichtung jedoch sehr unbefriedigend nachgekommen, bzw. wird diese nicht beachtet.
Es ergeht daher nochmals die eindringliche Bitte, der satzungsgemäßen Straßenreinigungspflicht in regelmäßigen Abständen nachzukommen.
Dauerhafte Verstöße gegen diese Satzung stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, was im Einzelfall geahndet wird.
Manfred Berger
Ortsbürgermeister