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Straßenreinigungspflicht

Nach der Straßenreinigungssatzung der Ortsgmeinde Flammersfeld sind die Grundstückseigentümer verpflichtet, im Bereich ihrer Grundstücke die Straßenrinnen sauber zu halten und überhängende Äste und Sträucher zurückzuschneiden.
Diese Verpflichtung gilt auch für unbebaute Grundstücke oder leerstehende Gebäude innerhalb der Ortslage.
Die meisten Bürger kommen dieser Verpflichtung in vorbildlicher Art und Weise nach.
In einigen Bereichen unseres Ortes wird mit dieser Verpflichtung jedoch sehr unbefriedigend umgegangen.
Es ergeht daher die eindringliche Bitte, der satzungsgemäßen Straßenreinigungspflicht in regelmäßigen Abständen nachzukommen.
Dauerhafte Verstöße gegen diese Satzung stellen eine Ordnungswidrigkeit dar.

Manfred Berger
Ortsbürgermeister